Wegzugsbesteuerung
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31.12.2021

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Wohnsitzverlagerung ohne Liquiditätsbelastung
Ab 2022 bei Wegzug
ca. 25% des Unternehmenswertes an Steuern zahlen
Wegzugsbesteuerung Deutschland
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Bedeutung für Unternehmer
Wegzugsbesteuerung
Steuer auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • Wer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, muss in Deutschland nach § 6 AStG den Wertzuwachs seiner Beteiligung versteuern.
  • Diese Steuerbelastung stellt aufgrund ihrer Höhe und dem fehlenden Liquiditätszufluss oftmals eine Herausforderung für Unternehmer dar.
  • Bei einem Wegzug in ein anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. Zypern) können Unternehmer nur noch bis zum 31.12.2021 eine unbefristete und zinslose Stundung in Anspruch nehmen.
  • Ab 01.01.2022 entfällt diese vorteilhafte Möglichkeit, allenfalls könnte noch eine Ratenzahlung über 7 Jahre möglich sein.
  • Wir bereiten gemeinsam schnell und sorgfältig Ihre Auswanderung vor.
  • Wir planen mit Ihnen gemeinsam ihre künftige Beteiligungs- und Unternehmensstruktur und ergreifen mit Ihnen gemeinsam alle notwendigen Schritte für Ihre reibungslose und wirtschaftlich tragbare Wohnsitzverlagerung.
  • Wir begleiten Sie auch bei der Verlagerung Ihres Unternehmens.
  • Eröffnen Sie sich noch in diesem Jahr mit einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland die vielfältigen Möglichkeiten internationaler Unternehmensstrukturen.
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Mit fundierter Strategie sicher ins Ausland
Die Strategische Unternehmensberatung der Privacy Management Group hilft Ihnen klar zu erkennen, worauf es ankommt. Die Höhe der Wegzugssteuer kann bei fehlerhafter Bewertung auch noch nach 5 Jahren und mehr durch das Finanzamt angegriffen und geändert werden.
Wir planen für Sie daher vorausschauend und sorgen dafür, dass Sie auch nach Auswanderung Ihre neue Heimat frei genießen können.

Die Strategische Unternehmensberatung bietet Ihnen als Unternehmer genau das, was Sie für langfristigen Erfolg brauchen:
  • vorausschauende Planung
  • Klare Informationen (auch solche, die Berater gerne verschweigen)
  • wertvolles internationales Experten-Netzwerk
  • Zukunftssichere Berücksichtigung steuerlicher, rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Faktoren
  • individuelles Projektmanagement für die Umsetzung Ihrer Wohnsitzverlagerung
  • zentrale Koordinierung der eingebundenen Fachgebiete
Sicher und erfolgreich ins Ausland
Eine Wohnsitzverlagerung bietet enormes Potential für wirtschaftlichen Aufschwung. Ein neues Umfeld und die Bereitschaft Altes aufzugeben sind ein hervorragender Boden für neue und bestehende Projekte.
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Testimonials
Feedback unserer Kunden
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„Natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall aber es gefällt mir zu glauben, dass mein Fall besonders einzigartig war. Umso mehr habe ich mich über die umfassende Beratung und verständliche Darstellung gefreut, die nicht an den Grenzen eines Fachgebiets aufhört.“
K.B.
DT
„Durch die PMG konnte ich ohne viel Zeitaufwand Unternehmen gründen und Yellow Slip beantragen, um mit meinem neuen Business voll durchzustarten. Nach dem ersten Jahr wurde die erste Dividendenausschüttung problemfrei abgerechnet und ausgeschüttet. Mit der Entscheidung nach Zypern umzuziehen und all diese Vorteile genießen zu dürfen sind wir mehr als glücklich.“
D.T.
HB
„In der Zusammenarbeit schätze ich persönlich besonders die Fähigkeit von PMG, sowohl die strategischen Optionen mit der Unternehmensleitung zu erarbeiten und strukturell zu durchdringen, als auch die getroffenen Entscheidungen zu realisieren. Dies hat uns einen wesentlichen strategischen Schritt in Richtung Internationalisierung weitergebracht.“
H.B.
KG
„Wir bedanken uns für die sehr freundliche und kompetente Beratung. Eine Lösung für unser Unternehmen wurde äußerst zügig und effizient herbeigeführt. Wir können diesen Service guten Gewissens weiterempfehlen.“
K.G.
MF
„Auch von Zypern aus haben wir immer wieder mit Deutschland zu tun. Die praktisch orientierte Unterstützung der Strategischen Unternehmensberatung ist dabei eine wertvolle Hilfe. Es gab bisher noch kein Problem das nicht zeitnah gelöst werden konnte.“
M.F.
CO
"Ich danke der PMG für Hilfsbereitschaft in jeder Situation rund ums Unternehmen, und auch darüber hinaus, sowie praxis-orientierte Ausführungen. Die großartige Unterstützung erleichtert mir viele Abläufe und ich bin mit meiner Entscheidung zufrieden."
C.O.
Beliebte Fragen
Frequently Asked Questions
Wegzugsbesteuerung
Muss die Wegzugsbesteuerung direkt bei der Auswanderung gezahlt werden?

Kurz und knapp: Nein. Die Steuer wird zwar zum Zeitpunkt des Wegzuges berechnet, festgesetzt wird diese jedoch erst mit der Steuererklärung des betreffenden Jahres. Regelmäßig also erst im Folgejahr. Sie ist daher auch erst im Folgejahr zu zahlen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Stundung. Nach aktueller Gesetzeslage ist diese bei einem Wegzug innerhalb der EU zinslos und unbefristet möglich. Das beutet, die Steuer muss erst gezahlt werden, wenn die Stundung aufgehoben wird (z.B. weil die Anteile verkauft werden).

Mehr > Derzeit befindet sich eine Neufassung des § 6 AStG im Gesetzgebungsverfahren, wonach bei Wegzügen nach dem 01.01.2022 eine Stundung generell nur noch gegen Sicherheitsleistung und mit einer Ratenzahlung in maximal 7 Raten möglich sein wird. Begleitet wird dies von weiteren Änderungen, die die Wegzugsbesteuerung noch mehr verschärfen.

Ich möchte meine Gesellschaft in Deutschland behalten, muss ich bei einem Wegzug ins Ausland trotzdem Steuern zahlen?

Die klassische Wegzugsbesteuerung aus § 6 AStG betrifft immer nur den Anteilseigner. Hiervon zu unterscheiden ist die steuerliche Entstrickung, die im Einkommenssteuergesetz geregelt ist. Diese greift jeweils, wenn Betriebsvermögen (auch ganze Unternehmen) ins Ausland verlagert werden.

Mehr > Es ist ohne entsprechende Planung also durchaus möglich, dass bei einem Wegzug ins Ausland plötzlich auf privater Ebene und auf Ebene des Unternehmens sämtliche stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern sind. Unvorbereitet führt dies meist zu einer existenziellen Liquiditätskrise.

Kann ich die Wegzugsbesteuerung vermeiden?

Tatsächlich gibt es Möglichkeiten die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG zu vermeiden. In der Praxis kommt es dabei jedoch meist lediglich zu einer anderen Art der Besteuerung. Mehr > Ein „Vermeiden“ im Sinne der Umgehung einer Besteuerung ist legal in der Regel nicht möglich. Über entsprechende Gestaltungen können bei vorausschauender Planung jedoch Höhe und Zeitpunkt der anfallenden Steuer so gesteuert werden, dass diese nicht zu einer problematischen Liquiditätsbelastung führen.

Ich habe gehört, dass es ganz einfach sei die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, wenn man das Unternehmen schließt, stimmt das?

Ja, das ist grundsätzlich richtig. Wenn Sie kein Unternehmen bzw. keine Beteiligung haben, müssen Sie darauf bei Wegzug auch keine Steuern zahlen. Allerdings sollten Sie sich Fragen, was das für die Zukunft bedeutet. Auch ist es nicht unbedingt möglich eine Kapitalgesellschaft in Deutschland „mal eben zu schließen“. Dieser Weg ist ohne Einschränkungen also nur gangbar, wenn Sie etwas Vorlaufzeit einplanen und im Geschäftsbereich Ihrer Gesellschaft nicht weiter tätig werden möchten. Auch fallen in der Regel bei der Schließung des Unternehmens weitere Ertragssteuern an, die im Extremfall ebenso hoch sind, wie die Wegzugsbesteuerung, allerdings regelmäßig nicht gestundet werden.

Mehr > An dieser Stelle möchten wir vor der allzu freudigen, ungeprüften Übernahme von Konzepten anderer Unternehmer warnen. Ob diese Konzepte für Sie passen und ob diese tatsächlich legal sind ist oft zweifelhaft. Bedenken Sie, dass diese Sachverhalte bei Betriebsprüfungen häufig erst 5, 7 oder sogar 10 Jahre später vom Finanzamt gewürdigt werden, auch wenn schon ein Steuerbescheid ergangen ist. Bis dahin jedoch ist die aktuelle Rechtslage wieder eine ganz andere. Eine Strategie rein auf Erfahrungswerten bietet daher nie Sicherheit.

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